Rechtsprechung
OVG Hamburg, 11.11.1998 - Bf V 23/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,38103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Hamburg, 17.05.2000 - 5 Bf 31/96
Polizeirechtliche Verantwortlichkeit des Grundstückeigentümer für …
Auch wenn das Hamburgische Wassergesetz anders als z.B. das Landeswassergesetz RheinlandPfalz in § 108 Abs. 1 (vgl. Himmel, Kommentar zum Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz und zum WHG, Rdnrn. 1,2 zu § 108) keine ausdrückliche Verweisung auf das Landespolizeirecht enthält, läßt doch die wasserrechtliche hamburgische Generalklausel, wie das Berufungsgericht bereits entschieden hat (Urt. aufgrund mündlicher Verhandlung v. 11.11.1998 - Bf V 23/96 -) die allgemeine polizei- und ordnungsrechtliche Generalklausel unberührt (…vgl. Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 2. Aufl. 1987, Rdnr. 551). - SG Oldenburg, 04.04.2006 - S 16 V 18/02 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Verwaltungsakten des Beklagten, die Schwerbehindertenakten des Klägers (Az. G. sowie die Prozessakten S 1 V 10201/95 = L 9 V 23/96, betreffend einen früheren Rechtsstreit des Klägers, verwiesen, die beigezogen und Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen sind.